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Kundenspezifische Anpassung

Neben unserem Standardsortiment an Destillierautomaten und Hochdruckautoklaven bieten wir die Auslegung und Fertigung Ihrer Anlagen nach Ihren Bedürfnissen an.

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AGB

  1. Der Lieferer hat sich im Angebot bezüglich Menge und Beschaffenheit genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen. Das Angebot hat kostenlos und ohne Verbindlichkeiten für uns zu erfolgen. Alle mit unserer Anfrage zur Verfügung gestellten Zeichnungen und sonstige Unterlagen sind dem Angebot wieder beizufügen.
  2. Für unsere Bestellungen gelten nur unsere Einkaufsbedingungen. Etwa davon abweichende Verkaufs- und Lieferbedingungen unserer Lieferer haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich anerkannt sind. Im übrigen widersprechen wir ihnen ausdrücklich. Beauftragte unserer Lieferer, wie Monteure und Arbeiter, die die belieferten Betriebe betreten müssen oder darin beschäftigt sind, unterstehen der für den betreffenden Betrieb erlassenen Arbeitsordnung sowie den Betriebsvorschriften. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die einem Beauftragten zustoßen sollten.
  3. Nur schriftliche Bestellungen sind gültig. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung, um verbindlich zu sein. Dies gilt auch für zusätzlich vereinbarte Lieferungen und Leistungen. Jede Bestellung ist vorschriftsmäßig zu bestätigen. Wenn die Bestätigung nicht innerhalb zwei Wochen nach dem Bestelltage abgesandt wird, ist der Besteller an die Bestellung nicht mehr gebunden.
  4. Die Lieferzeit läuft vom Bestelltage ab. Der Lieferer ist zur Einhaltung der Lieferzeit verpflichtet, soweit er nicht durch höhere Gewalt oder durch unvermeidliche Störungen der Herstellung im eigenen Betrieb dazu außerstande ist. Von dem Eintritt solcher Hindernisse hat der Lieferer dem Besteller längstens innerhalb einer Woche unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Lieferzeitüberschreitung Mitteilung zu machen. Die Lieferzeit wird dann in gegenseitigem Einvernehmen angemessen verlängert. Unterlässt der Lieferer diese Mitteilung, so kann er sich auf das Hindernis dem Besteller gegenüber nicht berufen. Erfüllt der Lieferer nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit, so haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine etwaige vereinbarte Vertragsstrafe für den Fall verspäteter Lieferung bleibt davon unberührt.
  5. Der Lieferer leistet Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand keine seinen Wert oder seine Tauglichkeit beeinträchtigenden Fehler aufweist, den im Bestellschreiben angegebenen Bedingungen sowie den sonstigen zugesicherten Eigenschaften und den neuesten Vorschriften der Behörden und den Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Die Gewährleistungsfrist dauert, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart, 5000 Betriebsstunden. Bei Mängelrüge verlängert sich die Gewährleistungspflicht um die zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung liegende Zeitspanne. Der Besteller kann, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Gewährleistungsdauer einen Fehler aufweist oder einer zugesicherten Eigenschaft ermängelt, nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Stückes verlangen. Dieses gilt nicht für Mängel oder Schäden des Liefergegenstandes, die verursacht sind durch regelrechten Verschleiß, durch vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.
  6. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Lieferer eine aufgrund der Ziffern 4 bis 6 ihm gesetzte angemessene Frist hat verstreichen lassen, sofern der Besteller nachweisen kann, dass durch die Unterlassung fristgemäßer Lieferung oder Mängelbeseitigung sein Interesse an der Leistung ganz oder im wesentlichen aufgehoben ist.
  7. Der Lieferer haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benutzung der angegebenen Gegenstände Patente oder Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Etwaige Lizenzgebühren trägt der Lieferer.
  8. Rechnungen müssen in zweifacher Ausfertigung gesondert durch die Post eingesandt werden. Sie müssen in Ausdrucksweise, Reihenfolge des Textes und den Preisen der Bestellung entsprechen, um eine glatte Rechnungsprüfung zu ermöglichen. Etwaige Mehrleistungen und Lieferungen sind in der Rechnung gesondert aufzuführen unter Hinweis auf die vorausgegangenen Vereinbarungen.
  9. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mülheim an der Ruhr. Es gilt unter Ausschluß ausländischen Rechtes nur deutsches Recht.

Haage Anagramm Technologien GmbH,
Aichstrasse 17/2, 82380 Peissenberg
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